FLUGZEUGFONDS


AKTUELLES ANGEBOT

  • INITIATOR: DCM AG
  • ANGEBOTSNAME: DCM Flugzeugfonds 3
  • MINDESTBETEILIGUNG: 10.000 USD (+5% Agio) unmittelbar nach Beitritt.
  • AUSSCHÜTTUNG: Die Erstausschüttung für das Betriebsjahr 2010 erfolgte prognosegemäß im Februar 2011 in Höhe von 7% p.a. bezogen auf das nominale Kommanditkapital. Die weiteren jährlichen Ausschüttungen in Höhe von 7% bezogen auf das Kommanditkapital werden dementsprechend jeweils im Februar des Folgejahres ausgeschüttet. Insgesamt fließt den Anlegern über eine Laufzeit von 9 Jahren eine Gesamtausschüttung (inkl. Veräußerungserlös) gemäß der Prognoserechnung in Höhe von rund 167% vor Steuern bezogen auf das Kommanditkapital zu. Die Ausschüttungen über die ersten 9 Jahre sind aufgrund der vorhandenen Verlustvorträge steuerfrei. Im letzten Jahr verbraucht sich der Verlustvortrag durch Realisierung eines Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf des Frachtflugzeuges, so dass die entsprechende Ausschüttung im Schlussjahr (2019) zum dann geltenden persönlichen Steuersatz steuerpflichtig ist.
  • GEPLANTE LAUFZEIT: Das Fondskonzept sieht den Verkauf des Flugzeuges im Jahr 2019 vor.
  • FINANZIERUNG: Das vorgesehene Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 188.576.500 USD. Dieser Betrag wird aus Eigenkapital in Höhe von 96.076.500 USD und Fremdkapital finanziert. Der Anbieter hat für die vollständige und fristgerechte Platzierung des prospektierten Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft eine Platzierungsgarantie abgegebenen.
  • STEUERLICHES ERGEBNIS: Die Fondsgesellschaft erzielt aufgrund ihrer gewerblichen Prägung gewerbliche Einkünfte gemäß §15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Wegen der steuerlichen Transparenz der Fondsgesellschaft werden die gewerblichen Einkünfte den Anlegern zugerechnet. Die gewerblichen Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft, welche jedoch auf Ebene des Anlegers auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Die anfänglichen, abschreibungsbedingten Buchverluste unterliegen der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG, d.h. sie können nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsquellen verrechnet werden. Ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht prognosegemäß erstmals nach Veräußerung des Flugzeugs im Schlussjahr 2019. Die Verrechnung mit dem bis dahin aufgelaufenen Verlustvortrag führt zu einer Minderung des steuerpflichtigen Gewinns.
  • INVESTITIONSGEGENSTAND: Die Gesellschaft erwirbt ein Frachtflugzeug, die Boeing 777-200LRF mit der Seriennummer 36001 - die neue Königin am Cargo-Himmel. Das Flugzeug ist auch unter "Triple Seven".
  • FONDSMANAGEMENT: Die DHL Unternehmensgruppe nimmt das operative Geschäft für den Joint Venture Partner Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH wahr. Die Lufthansa Cargo AG und die DHL Unternehmensgruppe haben monatliche Beförderungsentgelte an AeroLogic zu leisten. Für die Nutzung des Frachtflugzeugs zahlt AeroLogic monatliche Leasingraten an die Fondsgesellschaft und trägt die für den Betrieb und die Wartung der 777-200LRF entstehenden Kosten. Darüber hinaus ist AeroLogic verpflichtet, zum Vertragsende das Frachtflugzeug im Zustand "Full Life Condition" zurückzugeben. Das heißt, dass die wesentlichen Bausteine des Fondsflugeugs mit Ausnahme des Flugzeugrumpfes, namentlich die Triebwerke und die Fahrwerke entweder mit einer Betriebsstundenanzahl von Null zurückzugeben sind oder Aerlogic einen finaziellen Ausgleich an die Fondsgesellschaft zu leisten hat.
  • VERMIETUNG: Das Flugzeug verfügt über einen 10-jähriger Leasingvertrag mit AeroLogic (Operating Lease). AeroLogic verpflichtet sich, das Frachtflugzeug zum Vertragsende wirtschaftlich im Zustand "Full Life Condition" zurückzugeben. Der Leasingnehmer ist ein gemeinsames Unternehmen der Lufthansa Cargo AG und der Deutschen Post Unternehmensgruppe. Der Assetmanager Amentum Capital Ltd. ist ein Joint Venture der HSH Nordbank AG und der DAL Deutschen Leasing / Deutsche Leasing Group GmbH.
  • IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.


VORTEILE

Die Luftfahrt ist seit ihrem Bestehen eine starke Wachstumsbranche. Durch das weltweit wirtschaftliche Wachstum, die weitere Integration der Weltwirtschaft sowie die verbreitete Nutzung des Flugzeuges als Transportmittel wird sich gemäß Prognosen von Boeing und Airbus das Passagieraufkommen bis zum Jahr 2025 mehr als verdoppeln. Entsprechend wird der Bedarf an Flugzeugen in den nächsten Jahren erheblich steigen. Die weltweite Flugzeugflotte umfasste im Jahr 2005 17.330 Flugzeuge, gemäß Boeing wird im Jahr 2025 ein Flottenbedarf von 35.970 Flugzeugen erwartet.

Die Investition in Flugzeuge bietet heute ähnliche Chancen und Risiken wie eine Schiffsbeteiligung mit Langfristcharter. Zum langfristigen Leasingvertrag und einem erstklassigen Leasingnehmer kommt noch positiv hinzu, dass die Betriebskosten während der Leasingvertragslaufzeit komplett vom Leasingnehmer übernommen werden. Damit entfällt das Betriebskostenrisiko für den Anleger während der Festlaufzeit des Leasingvertrages. Darüber hinaus ist die Luftfahrt eine Wachstumsindustrie.

Keine Fluggesellschaft kann und will es sich leisten, Flugzeuge länger als unbedingt nötig unproduktiv am Boden stehen zu lassen.  Um das zu vermeiden, hat sich in den vergangenen Jahren ein Markt für Reservetriebwerke entwickelt, die dann eingesetzt werden, wenn die Triebwerke eines Flugzeuges zur Wartung müssen. Auch dieser Markt wächst stetig mit der Zunahme des internationalen Luftverkehrs. Diese Fonds haben in der Regel kürzere Laufzeiten als Flugzeugfons und weisen einen breiten Mieter-Mix auf.



RENDITE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher als dies bei  herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode)  ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren. 

Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und 20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.



WEITERE FLUGZEUGFONDS

Dr. Peters DS 139 Flugzeugfonds XIII
HEH 14 Sevilla
KGAL SkyClass 57
Lloyd Fonds A 380 Sinapore Airline

 

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